Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Da die Versicherungsunternehmen ein möglichst geringes Risiko wünschen, führen diese eine Gesundheitsprüfung durch. Diese müssen Sie als Versicherungsnehmer möglichst genau beantworten. Tätigen Sie sogar falsche Angaben, kann sich die Versicherung vorbehalten, eine Auszahlung zu verweigern. Das bedeutet, Sie müssen auch Angaben zu Vorerkrankungen wie Krebs machen.
Leistungsausschluss
Eine Krebserkrankung, insbesondere, wenn sie bereits behandelt wurde, muss kein Ablehnungsgrund einer Risikolebensversicherung sein. Jedoch können die Versicherungsanbieter einen Leistungsausschluss vornehmen. Mit diesem wollen die Unternehmen das Risiko minimieren, dass Versicherungsnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit an einer bestehenden Krankheit stirbt und die Versicherer dafür zahlen müssen.
Sterbegeldversicherung als Alternative
Um der Familie in diesem Fall dennoch ein finanzielles Polster zu hinterlassen, besteht die Option eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Bei dieser ist allerdings zu beachten, dass die Höhe der Versicherungssumme in Regel nur die Bestattungskosten deckt.
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